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Fassung vom 08.10.2026
Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen von Flächen und Leistungen der Theatergasse 6 — Playground of Possibilities. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Wir unterscheiden im Folgenden zwischen Unternehmer:innen und Verbraucher:innen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes. Wo ein Punkt nur für eine der beiden Gruppen gilt, ist das ausdrücklich vermerkt.
Die Darstellung unserer Flächen auf der Website und im Buchungssystem ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Buchungsanfrage.
Für vier der fünf Flächen — Workshop- und Community-Raum, Fotostudio, Ausstellung und Schaufenster — stellst du eine Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir sie in Textform bestätigen. Beim Concept-Store-Pop-up-Slot wird die Buchung unmittelbar bestätigt; der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande.
Gegenstand ist die Überlassung der gebuchten Fläche für den vereinbarten Zeitraum samt der dort vorhandenen Grundausstattung. Was im Einzelnen zur Fläche gehört, ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung im Buchungssystem und aus der Buchungsbestätigung.
Aufbau, Sortiment, Gestaltung und Ablauf stimmen wir vor Beginn gemeinsam ab. Wir können die Nutzung ablehnen oder beenden, wenn sie gegen Gesetze verstößt, andere Nutzer:innen erheblich stört oder nicht dem entspricht, was vereinbart wurde.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem angegebenen Preise.
Wir wenden die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG an und weisen keine Umsatzsteuer aus. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
Die Zahlung erfolgt im Voraus. Nach der Bestätigung erhältst du eine Rechnung, die vor Beginn der Nutzung vollständig beglichen sein muss. Bei Monatsbuchungen ist der Betrag für den jeweiligen Zeitraum vor dessen Beginn fällig. Wo das Buchungssystem eine Online-Zahlung anbietet, gilt der dort angezeigte Ablauf.
Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, die Nutzung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Unternehmer:innen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.
Absagen bitte in Textform an hallo@playgroundofpossibilities.at. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei uns eingeht.
Für Stunden- und Tagesbuchungen (Workshop- und Community-Raum, Fotostudio):
– mehr als 7 Tage vor Nutzungsbeginn: kostenfrei, der bezahlte Betrag wird zur Gänze erstattet
– 7 bis 3 Tage vorher: 50 % des Entgelts
– weniger als 3 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 % des Entgelts
Für Monatsbuchungen (Concept-Store-Pop-up-Slot, Ausstellung, Schaufenster): Absage bis 30 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums kostenfrei, danach 50 % des Entgelts für den betroffenen Zeitraum.
Können wir die Fläche im abgesagten Zeitraum anderweitig vergeben, rechnen wir das daraus erzielte Entgelt auf deinen Betrag an. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die wir uns durch die Absage ersparen.
Statt einer Absage kannst du einen Ersatztermin vorschlagen; kommt er zustande, entfällt die Stornogebühr.
Wir können absagen, wenn die Fläche aus Gründen nicht nutzbar ist, die wir nicht zu vertreten haben — etwa bei Schäden am Gebäude, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. In diesem Fall erstatten wir bereits geleistete Zahlungen zur Gänze. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Punkt 9.
Dieser Punkt gilt nur für Verbraucher:innen.
Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, steht dir grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu (§ 11 FAGG). Du kannst es ohne Angabe von Gründen in Textform an hallo@playgroundofpossibilities.at ausüben.
Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart ist. Das betrifft in der Regel die Buchung des Fotostudios und des Workshop- und Community-Raums für einen konkreten Termin. Wir weisen darauf im Buchungsablauf gesondert hin.
Soll die Nutzung innerhalb der Rücktrittsfrist beginnen, holen wir davor deine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ein (§ 10 FAGG). Trittst du danach zurück, ist der bis dahin erbrachte Teil der Leistung anteilig zu bezahlen.
Wenn du zurücktrittst, erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Erklärung.
Du nutzt die Fläche pfleglich und gibst sie im vereinbarten Zustand zurück. Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Befestigungen und der Einsatz von Geräten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
Für Schäden, die du oder deine Gäste verursachen, haftest du nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für eigene mitgebrachte Gegenstände bist du selbst verantwortlich; wir übernehmen keine Verwahrung.
Wenn du eine Veranstaltung durchführst, bist du für die dafür nötigen Bewilligungen, Meldungen und Abgaben verantwortlich, einschließlich allfälliger Abgaben an Verwertungsgesellschaften.
Wir haften unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach begrenzt mit dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Wir fotografieren den Space und die dort gezeigten Arbeiten gelegentlich für unsere eigene Kommunikation. Wenn du das für deine Fläche oder deine Arbeiten nicht möchtest, sag uns kurz Bescheid — dann unterbleibt es. Personen fotografieren wir nur mit Zustimmung.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbraucher:innen bleiben zwingende Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht in Gmunden. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.